Verantwortlich für diese Seite: Sonja Müller
Bereitgestellt: 09.04.2026
Im ersten Wahlgang sind 6 Mitglieder sowie die Präsidentin der ev.-ref. Kirchenpflege gewählt worden.
Für den noch nicht besetzten Sitz findet am 14. Juni 2026 der zweite Wahlgang statt.
Für den noch nicht besetzten Sitz findet am 14. Juni 2026 der zweite Wahlgang statt.
Die Mitglieder der Kirchenpflege bedanken sich herzlich für das Vertrauen und die Wiederwahl für die nächste Amtsperiode. Wir sind motiviert weiterhin mit vollem Engagement für die Kirchgemeinde tätig zu sein. An unserer diesjährigen Retraite Ende August werden wir gemeinsam mit den Pfarrerinnen und den Mitarbeitenden die Legislaturziele für die nächsten vier Jahre festlegen.
Ein Sitz in der Kirchenpflege ist aktuell noch frei. Raphael Thürlemann aus Pfäffikon ZH hat sich bereit erklärt für das Amt zu kandidieren. Dafür ist er sogar extra zur reformierten Kirche konvertiert. Der zweite Wahlgang findet im Juni statt.
Monika Di Benedetto, Präsidium
Informationen zum 2. Wahlgang
Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr.
Bis zum 18. März 2026, 12.00 Uhr, können neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 17. Juni 2026 amtlich publiziert.
Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei
der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Jürg Bosshardt, Präsident, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wila (Wahlleitende Behörde)
Ein Sitz in der Kirchenpflege ist aktuell noch frei. Raphael Thürlemann aus Pfäffikon ZH hat sich bereit erklärt für das Amt zu kandidieren. Dafür ist er sogar extra zur reformierten Kirche konvertiert. Der zweite Wahlgang findet im Juni statt.
Monika Di Benedetto, Präsidium
Informationen zum 2. Wahlgang
Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr.
Bis zum 18. März 2026, 12.00 Uhr, können neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 17. Juni 2026 amtlich publiziert.
Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei
der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Jürg Bosshardt, Präsident, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wila (Wahlleitende Behörde)

